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   OVG Bremen, 22.05.2000 - 1 A 135/99   

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https://dejure.org/2000,15377
OVG Bremen, 22.05.2000 - 1 A 135/99 (https://dejure.org/2000,15377)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.05.2000 - 1 A 135/99 (https://dejure.org/2000,15377)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 1 A 135/99 (https://dejure.org/2000,15377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen nach den Übergangsbestimmungen zur Anerekennung als Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin; Gesetzgebungszuständigkeit der Länder im Facharztrecht; Anspruch auf Facharztanerkennung für in dem Fachgebiet bereits tätigen Ärzten bei Einführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Bremen, 22.05.2000 - 1 A 135/99
    Die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder beruht auf der Erwägung, daß dieses Rechtsgebiet nicht die Zulassung zum ärztlichen Beruf betrifft - insoweit sieht Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes vor, die durch Erlaß der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte in Anspruch genommen worden ist -, sondern daß das Facharztwesen inhaltlich als ärztliche Weiterbildung zu qualifizieren ist (vgl. BVerfG, B. v. 09.02.1972, BVerfGE 33, S. 125 [155]).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus OVG Bremen, 22.05.2000 - 1 A 135/99
    Dem in einem Beruf Tätigen kann bei Neuregelung des Anforderungsprofils ein schutzwürdiges Vertrauen darauf zustehen, von der neuen Entwicklung nicht ausgeschlossen zu werden (vgl. BVerfG, B. v. 28.11.1984, BVerfGE 68, S. 272 [284]; Tettinger, in: Sachs, GG, 2. Aufl. 1999, Art. 12 GG Rdnr. 121 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 24.10.2000 - 1 A 123/99

    Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Handchirurgie; Unterscheidung

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  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 B 31.14

    Anspruch eines niedergelassenen Facharztes für Urologie auf Zulassung zur Prüfung

    Das Berufungsgericht hat sich mit der von dem Kläger zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 28. März 2000 - 9 S 1994/99 - NJW 2000, 3081) und des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Urteil vom 22. Mai 2000 - 1 A 135/99 - MedR 2001, 316) auseinandergesetzt und entweder angenommen, dass die jeweiligen landesrechtlichen Übergangsvorschriften voneinander abweichen (UA S. 12 a.E.), oder darauf abgestellt, dass in tatsächlicher Hinsicht Unterschiede bestehen (UA S. 13).
  • OVG Hamburg, 28.01.2014 - 3 Bf 262/10

    Zum Anspruch eines Arztes auf Zulassung zu einer mündlichen Weiterbildungsprüfung

    Zweifelhaft ist daher, ob es ausreicht, wenn die berufliche Tätigkeit nur ein "hinreichend gewichtiges und repräsentatives Spektrum" des Bereichs abdeckt (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 22.5.2000, 1 A 135/99, juris Rn. 71 zur Anerkennung als Facharzt nach der dortigen Weiterbildungsordnung).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2004 - 8 LA 55/04

    Anerkennung einer zusätzlichen Weiterbildung in der Klinischen Geriatrie

    Selbst wenn man jedoch von dem grundsätzlich bestehenden Erfordernis der verantwortlichen Leitung einer Weiterbildung durch einen Arzt, der selbst bereits Spezialist in dem betreffenden Fachgebiet ist, im Rahmen der Übergangsregelung absieht, um auch diejenigen Ärzte mit einzubeziehen, die an der erst nachfolgend förmlich anerkannten ärztlichen Spezialisierung gleichsam als "Pioniere" selbst maßgebend mitgewirkt haben (vgl. dazu Narr, a.a.O., W 158, sowie Urteil des OVG Bremen v. 22.5.2000 - 1 A 135/99 - NordÖR 2000, 505 ff.), so muss jedenfalls doch die Weiterbildungsstätte im Übrigen hinsichtlich ihrer Ausstattung, der Zielsetzung, des Personals und der Patienten im Wesentlichen den heutigen Anforderungen genügen.
  • OVG Bremen, 12.02.2002 - 1 A 270/01

    Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des

    Zwar trifft es zu, dass die Regelung in § 12 PsychThG in Erfüllung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung getroffen wurde, eine angemessene Übergangsregelung für bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung in dem Berufsfeld rechtmäßig tätige Personen zu schaffen (vgl. zur Erforderlichkeit berufsrechtlicher Übergangsregelungen: BVerfG, B. v. 16.03.2000, a.a.O.; B. v. 17.04.2000, a.a.O.; OVG Bremen, U. v. 22.05.2000 - 1 A 135/99 - NordÖR 00, 505).
  • VG Köln, 22.04.2010 - 6 K 4375/08

    Zulassung zur Prüfung für die Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie ohne

    Soweit von diesem Grundsatz für neu eingeführte Bezeichnungen eine Ausnahme mit der Begründung gemacht wird, dass sich die Regelung des § 36 Abs. 6 HeilBerG NRW nur auf die reguläre Weiterbildungszeit bezieht und angesichts des Umstandes, dass vor der Einführung einer neuen Bezeichnung Weiterbildende in diesem Gebiet noch nicht zur Verfügung gestanden haben können, auch eine Weiterbildung in eigener Praxis, wenn sie den inhaltlichen Anforderungen entspricht, berücksichtigt werden muss, vgl. OVG Bremen, Urteil vom 22.05.2000 - 1 A 135/99 - OVG NRW, Urteil vom 11.05.2000 - 13 A 3972/97 - VG Köln, a. a. O.
  • OVG Bremen, 24.10.2000 - 1 A 137/00

    Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin; Beginn und Ende des

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  • VG Köln, 18.02.2010 - 6 K 62/08

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Zulassung zur Prüfung zur Zusatz-Weiterbildung

    Soweit von diesem Grundsatz für neu eingeführte Bezeichnungen eine Ausnahme mit der Begründung gemacht wird, dass sich die Regelung des § 36 Abs. 6 HeilBerG NRW nur auf die reguläre Weiterbildungszeit bezieht und angesichts des Umstandes, dass vor der Einführung einer neuen Bezeichnung Weiterbildende in diesem Gebiet noch nicht zur Verfügung gestanden haben können, auch eine Weiterbildung in eigener Praxis, wenn sie den inhaltlichen Anforderungen entspricht, berücksichtigt werden muss, vgl. OVG Bremen, Urteil vom 22.05.2000 - 1 A 135/99 - OVG NRW, Urteil vom 11.05.2000 - 13 A 3972/97 -, so trägt diese Begründung hier nicht.
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